Marktwirtschaft

Marktwirtschaft
Verkehrswirtschaft. 1. Begriff:  Wirtschaftsordnung mit dezentraler Planung und Lenkung der wirtschaftlichen Prozesse, die über Märkte mittels des  Preismechanismus koordiniert werden. Staatliche Mindestaufgaben sind Setzung der Rahmenbedingungen, innerhalb derer die wettbewerbliche Koordination wirkungsvoll erfolgen kann, sowie Bereitstellung  öffentlicher Güter ( Liberalismus). Je nach wirtschaftspolitischer Konzeption treten weitere konjunktur-, struktur- oder sozialpolitische Aufgabenbereiche hinzu, wodurch jedoch insgesamt die individuelle Planungsautonomie nicht aufgehoben wird.
- 2. In der Realität gibt es unterschiedliche Formen der M. Neben der M. mit Dominanz des Privateigentums an Produktionsmitteln (privatwirtschaftliche M.) gibt es die – allerdings instabile – M. mit Dominanz des Staatseigentums (sozialistische M. in der Volksrepublik China) sowie die M. mit Gruppeneigentum ( Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien).
- 3. Koordinationsformen: Die einzelwirtschaftlichen Planträger (Unternehmer und Haushalte) treffen ihre Entscheidungen über Produktion, Konsum, Sparen und Investieren und damit über Angebot und Nachfrage auf den einzelnen Märkten nach eigenen Zielvorstellungen im Streben nach Gewinn- bzw. Nutzenmaximierung. Dabei richten sie sich nach den für sie relevanten Marktpreisen, die bei freier Preisbildung die gesamtwirtschaftlichen Knappheitsrelationen der Güter und Leistungen ausdrücken und die wiederum durch die Reaktionen der Wirtschaftssubjekte selbst beeinflusst werden. Dieser permanente Rückkopplungsprozess bewirkt die Abstimmung der Einzelpläne und lenkt das selbstinteressierte Handeln in gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsfördernde Bahnen: Sich frei bildende Preise informieren die Planträger über das jeweils zweckmäßigste Handeln, zwingen sie ggf. zu Planänderungen und motivieren sie durch Aussicht auf Gewinn- bzw. Nutzensteigerung. Der Wettbewerb kontrolliert gleichzeitig das individuelle Selbstinteresse, da durch Reaktionen der Marktneben- und -gegenseite und hierdurch induzierte Preisänderungen die permanente Gefahr der Gewinnerodierung sowie bei unsachgemäßen Entscheidungen die Gefahr von Vermögensverlusten besteht.
- 4. Staatsfunktionen: a) Voraussetzungen für eine, auf dem Konzept des  Liberalismus beruhende Ordnung sind: (1) Staatliche Gewährleistung der individuellen Wirtschafts- und Vertragsfreiheit und (2) Etablierung individuell zugeordneter und übertragbarer Eigentumsrechte (Property Rights bzw. Verfügungsrechte) an den wirtschaftlichen Gütern. Auch hat der Staat eine aktive und vorbeugende Politik zum Schutz der Wettbewerbsfreiheit zu betreiben, um das Entstehen wettbewerbshemmender Marktmacht zu verhindern (vgl. zu den konstitutiven und regulierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung  Freiburger Schule).
- b) Die Frage nach Notwendigkeit und Umfang sonstiger staatlicher Aktivitäten (z.B. Bereitstellung öffentlicher und meritorischer Güter, Sozial-, Vermögens-, Konjunktur-, Strukturpolitik etc.) wird je nach wirtschaftspolitischem Leitbild (neben Ordoliberalismus z.B.  soziale Marktwirtschaft,  Planification,  Wohlfahrtsstaat) und wirtschaftstheoretischer Konzeption ( Neoklassik,  Monetarismus,  Keynesianismus etc.) unterschiedlich beantwortet. Literatursuche zu "Marktwirtschaft" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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